Durchsuchung wegen § 184b oder § 184c StGB?
Ein Datenfund ist noch keine vollständige Erklärung seiner Entstehung oder persönlichen Zuordnung.
Rechtsanwalt Markus Chilcott verteidigt in Hamburg bei Vorwürfen wegen kinder- oder jugendpornographischer Inhalte. Im Fokus stehen Speicherwege, Gerätezuordnung, Accountnutzung und die rechtliche Einordnung des konkreten Inhalts.
Digitale Strafverfahren brauchen eine doppelte Übersetzung: vom forensischen Befund in eine technische Entstehungsgeschichte und von dort in die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale.
Sexualstrafverfahren verlangen eine andere Arbeitsweise als viele sonstige Strafsachen. Häufig stehen sich unterschiedliche Wahrnehmungen gegenüber; zugleich können Chats, Standortdaten, medizinische Befunde oder digitale Spuren einzelne Aspekte objektivieren.
Eine wirksame Verteidigung trennt den sozialen Druck vom rechtlichen Prüfprogramm. Sie rekonstruiert die Entstehung des Verdachts, prüft jede Aussagefassung und entscheidet erst danach, ob eine schriftliche Einlassung dem Verfahren dient.
Was jetzt
wirklich zählt.
Die folgenden Beiträge erläutern zentrale Verteidigungsfragen. Sie dienen der ersten Orientierung; die konkrete Strategie richtet sich nach Akte, Verfahrensstand und persönlicher Situation.
Vorwürfe wegen kinder- oder jugendpornographischer Inhalte
Bei Vorwürfen nach §§ 184b und 184c StGB treffen technische Massendaten auf differenzierte Tatbestände. Eine belastbare Verteidigung beginnt mit der genauen Zuordnung von Inhalt, Speicherweg und Nutzerhandlung.
Beitrag lesen →02Ermittlungsverfahren in HamburgDie ersten Schritte nach einem sexualstrafrechtlichen Vorwurf
Zwischen einer ersten Kontaktaufnahme der Polizei und einer fundierten Verteidigungsentscheidung liegt ein entscheidender Unterschied: Kenntnis der Akte.
Beitrag lesen →03Durchsuchung · Smartphone · CloudDigitale Beweise im Sexualstrafverfahren
Smartphones, Messenger und Cloudspeicher bilden keine selbsterklärende Wahrheit ab. Daten müssen technisch, zeitlich und rechtlich eingeordnet werden.
Beitrag lesen →04BeweiswürdigungAussage gegen Aussage im Sexualstrafverfahren
Fehlen neutrale Tatzeugen, entscheidet nicht ein Schlagwort, sondern die methodische Gesamtwürdigung sämtlicher Aussagefassungen und Indizien.
Beitrag lesen →Verteidigung bei §§ 184b, 184c StGB in Hamburg
Ermittlungen wegen digitaler Inhalte werden in Hamburg regelmäßig von spezialisierten Polizeieinheiten und der Staatsanwaltschaft Hamburg geführt. Typischer Ausgangspunkt sind internationale Hinweise, Plattformmeldungen oder anderweitige digitale Spuren.
Die Hamburger Kanzlei am Holzdamm ermöglicht kurzfristige persönliche Besprechungen nahe dem Hauptbahnhof. Nach einer Durchsuchung werden Beschluss, Sicherstellungsverzeichnis und tatsächliche Geräteverhältnisse systematisch ausgewertet.
Für die Verteidigung reicht es nicht, Dateimengen zu zählen. Zu prüfen sind Inhaltstyp, Speicherort, Erstellungs- und Zugriffszeiten, automatische Prozesse, mögliche Mehrfachzählungen und die Frage, welcher Nutzer welche Handlung vorgenommen haben soll.
- Ermittlungsbehörde
- Staatsanwaltschaft Hamburg
- Gerichte
- Amtsgericht und Landgericht Hamburg
- Kanzleistandort
- Holzdamm 36
- Schwerpunkt
- §§ 184b und 184c StGB

Rechtsanwalt
Markus Chilcott
Mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung. Persönliche Bearbeitung und klare strategische Entscheidungen.
Die frühe Phase eines Sexualstrafverfahrens ist häufig richtungsentscheidend. Deshalb werden Aktenlage, Aussageentwicklung und technische Beweismittel nicht isoliert betrachtet, sondern zu einer überprüfbaren Gesamtchronologie verbunden.
Zur Person und Arbeitsweise →Orientierung,
bevor Sie handeln.
Was soll ich während einer Durchsuchung in Hamburg tun?+
Keinen Widerstand leisten, keine Angaben zur Sache machen, Beschluss und Sicherstellungsverzeichnis verlangen und anwaltlichen Kontakt herstellen.
Muss ich Passwörter nennen?+
Ob und welche Mitwirkungspflichten bestehen, sollte in der konkreten Situation rechtlich geprüft werden. Erteilen Sie keine vorschnellen freiwilligen Einwilligungen.
Sind Cache-Dateien automatisch strafbarer Besitz?+
Nicht automatisch. Speicherentstehung, Kenntnis und Herrschaft über die Daten müssen konkret bewertet werden.
Kann beruflich benötigte Hardware zurückverlangt werden?+
Eine Herausgabe, Teilherausgabe oder Datenspiegelung kann abhängig von Beweisbedeutung und Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Besprechen Sie den nächsten Schritt vertraulich.
Schildern Sie am Telefon zunächst nur die Eckdaten. Sensible Unterlagen werden nach Abstimmung übermittelt.