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Hamburg · Verteidigung bei digitalen Vorwürfen

Durchsuchung wegen § 184b oder § 184c StGB?

Ein Datenfund ist noch keine vollständige Erklärung seiner Entstehung oder persönlichen Zuordnung.

Rechtsanwalt Markus Chilcott verteidigt in Hamburg bei Vorwürfen wegen kinder- oder jugendpornographischer Inhalte. Im Fokus stehen Speicherwege, Gerätezuordnung, Accountnutzung und die rechtliche Einordnung des konkreten Inhalts.

Verteidigung mit Methode

Digitale Strafverfahren brauchen eine doppelte Übersetzung: vom forensischen Befund in eine technische Entstehungsgeschichte und von dort in die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale.

Sexualstrafverfahren verlangen eine andere Arbeitsweise als viele sonstige Strafsachen. Häufig stehen sich unterschiedliche Wahrnehmungen gegenüber; zugleich können Chats, Standortdaten, medizinische Befunde oder digitale Spuren einzelne Aspekte objektivieren.

Eine wirksame Verteidigung trennt den sozialen Druck vom rechtlichen Prüfprogramm. Sie rekonstruiert die Entstehung des Verdachts, prüft jede Aussagefassung und entscheidet erst danach, ob eine schriftliche Einlassung dem Verfahren dient.

Wissen vor Entscheidung

Was jetzt
wirklich zählt.

Die folgenden Beiträge erläutern zentrale Verteidigungsfragen. Sie dienen der ersten Orientierung; die konkrete Strategie richtet sich nach Akte, Verfahrensstand und persönlicher Situation.

Hamburg

Verteidigung bei §§ 184b, 184c StGB in Hamburg

Ermittlungen wegen digitaler Inhalte werden in Hamburg regelmäßig von spezialisierten Polizeieinheiten und der Staatsanwaltschaft Hamburg geführt. Typischer Ausgangspunkt sind internationale Hinweise, Plattformmeldungen oder anderweitige digitale Spuren.

Die Hamburger Kanzlei am Holzdamm ermöglicht kurzfristige persönliche Besprechungen nahe dem Hauptbahnhof. Nach einer Durchsuchung werden Beschluss, Sicherstellungsverzeichnis und tatsächliche Geräteverhältnisse systematisch ausgewertet.

Für die Verteidigung reicht es nicht, Dateimengen zu zählen. Zu prüfen sind Inhaltstyp, Speicherort, Erstellungs- und Zugriffszeiten, automatische Prozesse, mögliche Mehrfachzählungen und die Frage, welcher Nutzer welche Handlung vorgenommen haben soll.

Ermittlungsbehörde
Staatsanwaltschaft Hamburg
Gerichte
Amtsgericht und Landgericht Hamburg
Kanzleistandort
Holzdamm 36
Schwerpunkt
§§ 184b und 184c StGB
Rechtsanwalt Markus Chilcott, Strafverteidiger im Sexualstrafrecht
Persönliche Verantwortung

Rechtsanwalt
Markus Chilcott

Mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung. Persönliche Bearbeitung und klare strategische Entscheidungen.

Die frühe Phase eines Sexualstrafverfahrens ist häufig richtungsentscheidend. Deshalb werden Aktenlage, Aussageentwicklung und technische Beweismittel nicht isoliert betrachtet, sondern zu einer überprüfbaren Gesamtchronologie verbunden.

Fachlich verantwortlichRechtsanwalt Markus ChilcottStand: Juli 2026
Zur Person und Arbeitsweise →
Häufige erste Fragen

Orientierung,
bevor Sie handeln.

Was soll ich während einer Durchsuchung in Hamburg tun?+

Keinen Widerstand leisten, keine Angaben zur Sache machen, Beschluss und Sicherstellungsverzeichnis verlangen und anwaltlichen Kontakt herstellen.

Muss ich Passwörter nennen?+

Ob und welche Mitwirkungspflichten bestehen, sollte in der konkreten Situation rechtlich geprüft werden. Erteilen Sie keine vorschnellen freiwilligen Einwilligungen.

Sind Cache-Dateien automatisch strafbarer Besitz?+

Nicht automatisch. Speicherentstehung, Kenntnis und Herrschaft über die Daten müssen konkret bewertet werden.

Kann beruflich benötigte Hardware zurückverlangt werden?+

Eine Herausgabe, Teilherausgabe oder Datenspiegelung kann abhängig von Beweisbedeutung und Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Kontakt · Zweigstelle Hamburg

Besprechen Sie den nächsten Schritt vertraulich.

Schildern Sie am Telefon zunächst nur die Eckdaten. Sensible Unterlagen werden nach Abstimmung übermittelt.

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